Das Festlogo nutzen und für unser Jubiläum werben

Das Festlogo nutzen und für unser Jubiläum werben

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg hat jedem Interessierten (Privatleuten, Unternehmen, Behörden und Institutionen) ein unentgeltliches Nutzungsrecht an dem Logo eingeräumt, sofern es ausschließlich zu Zwecken der Bewerbung des Stadtjubiläums „775 Jahre Neubrandenburg“, z.B. in Werbemitteln, Broschüren, Flyern, E-Mail-Signaturen, Briefköpfen und auf Websites, eingesetzt wird.

Alle Rechte an diesem Logo liegen bei der Vier-Tore-Stadt. Es darf bei der Verwendung in Ihrem Projekt grafisch weder ergänzt noch verändert werden.

Wichtige Hinweise zur Nutzung des Logos 775 Jahre Neubrandenburg

Das Logo „775 Jahre Neubrandenburg“ ist urheberrechtlich geschützt. Es darf grafisch weder ergänzt, noch verändert werden.

Alle Rechte liegen bei der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg.

Interessierte können das Logo für die Stadt und ihrem Ansehen förderliche Zwecke nutzen. Deshalb räumt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg räumt jedem Interessierten (Privatleuten, Unternehmen, Behörden und Institutionen) ein unentgeltliches Nutzungsrecht an dem Logo ein, sofern es ausschließlich zu Zwecken der Bewerbung des Stadtjubiläums 775 Jahre Neubrandenburg, z.B. in Werbemitteln, Broschüren, Flyern, E-Mail-Signaturen, Briefköpfen und auf Websites, eingesetzt wird.

Die Nutzung des Logos ist in Verbindung mit diskriminierenden, rassistischen oder strafrechtlich relevanten Zusammenhängen untersagt. Zudem ist eine Nutzung in einem für die Vier-Tore-Stadt und ihrem Ansehen schädlichen Zusammenhang untersagt.

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg behält sich das Recht vor, die Nutzung des Logos jederzeit ohne Angaben von Gründen zu untersagen.

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